Chemikalien Ansprechperson

Chemikalien Ansprechperson

13. Mai 202608:00 Uhr Thun BESIOP - KompetenzHaus GmbH

Betriebe, die beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgehen, müssen eine Ansprechperson bezeichnen. In bestimmten Fällen muss diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitgeteilt werden. Chemikalien-Ansprechperson ist für die Mehrheit der Betriebe und Bildungsstätten eine Pflicht. Sobald ein Betrieb oder Bildungsstätte mit gefährlichen Chemikalien umgeht (anwenden, lagern, entsorgen etc.) muss eine Ansprechperson bezeichnet werden. Sehr viele Betriebe und Bildungsstätten gehen mit gefährlichen Chemikalien um, weshalb die interne Bezeichnung der Ansprechperson verpflichtend ist.