Lagerung gefährlicher Stoffe (Chemikalien)

Lagerung gefährlicher Stoffe (Chemikalien)

3. Juni 202608:00 Uhr Thun BESIOP - KompetenzHaus GmbH

Betriebe, die gefährliche Stoffe (Chemikalien) lagern, müssen bestimmte Vorschriften einhalten. Die Umweltfachstellen der Kantone der Nordwestschweiz (AG, BE, BL, BS, SO), der Kantone TG und ZH sowie der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) haben dabei einen Leitfaden für Betriebe verfasst. Lagermengen bis 25 Kg/L sind in der Regel unproblematisch, bis 100Kg/L einfach möglich, bis 1000Kg/L aufwendig und darüber kompliziert. Achtung: Lagerung und Umfüllen sind nicht dasselbe, die Vorschriften sind sehr unterschiedlich! Wer nur kleine Mengen an Lager hat, handelt umweltfreundlich, sicherheitsbewusst und wirtschaftlich.